Praeventionsschulungen
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Die Deutsche Automatenwirtschaft ist mit diesem Portal ihr neutraler Vermittler zwischen zertifizierten Schulungsanbietern und schulungspflichtigen Personen. Wir stellen diese Plattform zur Verfügung und sichern die Schulungsqualität sowie Rechtsicherheit – im Rahmen der spezifischen Ländervorgaben. Die angebotenen Schulungen sind in Präsenz oder teilweise als Onlineschulung möglich.

Das Portal steht den zugelassenen und überprüften Schulungsanbietern für ihr Schulungsangebot zur Verfügung. Das bedeutet, für das gesamte Buchungsverfahren, die Durchführung der Schulung (Räumlichkeiten, etc.) und die Erteilung der Zertifikate, ist der Schulungsanbieter verantwortlich. Sie buchen Ihre Termine direkt bei dem Schulungsveranstalter und er ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Schulung. Das Schulungsportal ist der neutrale Vermittler und haftet nicht für Vertragsinhalte, die Sie direkt mit dem Schulungsanbieter abgesprochen oder für Verträge, die Sie mit ihm geschlossen haben.

Die Angebote richten sich an Spielhallenunternehmer sowie an Aufstellunternehmer in der Gastronomie, die geeignete Schulungsmaßnahmen für sich und/oder ihre Mitarbeiter suchen, um die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Spielerschutz zu erfüllen. Unser Angebot umfasst dabei sowohl Erstschulungen als auch Wiederholungsschulungen.

Jeder Schulungsanbieter in diesem Portal ist in wenigstens einem Bundesland offiziell als Schulungsanbieter zugelassen bzw. darf schulen. Dies wird geprüft, bevor ein Anbieter Schulungen auf dem Portal anbieten kann. Unter dem Punkt Anbieter finden Sie eine Übersicht.

Für inhaltliche Fragen zum Schulungsangebot kontaktieren Sie bitte direkt den jeweiligen Anbieter. Bei allgemeinen Fragen zu diesem Portal wenden Sie sich bitte an: kontakt@praeventionsschulungen.de oder an die Präventionsbeauftragte der Deutschen Automatenwirtschaft (groth@awi-info.de). Falls es technische Probleme gibt, wenden Sie sich bitte an support@praeventionsschulungen.de.

Die Schulungsanforderungen werden in den Landesspielhallengesetzen geregelt und unterscheiden sich daher von Bundesland zu Bundesland. Im Menüpunkt GESETZLICHE ANFORDERUNGEN finden Sie alle landesspezifischen Anforderungen im Überblick. Die Inhalte der in den jeweiligen Bundesländern angebotenen Schulungen entsprechen diesen Vorgaben.

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht vor, dass die Veranstalter sämtliches Personal, das für die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung öffentlichen Glücksspiels eingesetzt ist, in der Früherkennung problematischen Spielverhaltens zu schulen haben.

Dieser Aspekt ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Einen Überblick zu den verschiedenen Regelungen finden Sie unter dem Punkt GESETZLICHE ANFORDERUNGEN.

Auch die Schulungsdauer ist gesetzlich je nach Bundesland individuell geregelt. Der Mindestumfang variiert zwischen 6 und 14 Stunden. Weitere Informationen finden Sie jeweils in der Beschreibung des entsprechenden Schulungsangebots.

Um ein möglichst flächendeckendes Angebot zu gewährleisten, können alle Anbieter, die unsere hohen Qualitätskriterien erfüllen, ihre Angebote in das Schulungsportal einstellen.Das bedeutet im Einzelnen, dass alle Anbieter die gesetzlichen Vorschriften erfüllen Mehr zu den jeweiligen Schulungsanbietern erfahren Sie unter Schulungsanbieter.

Um als Schulungsanbieter zugelassen zu werden, müssen die Schulungsanbieter den Nachweis über die Einhaltung länderspezifischer, qualitativer und gesetzlicher Standards erbringen, d. h. sie müssen mindestens in einem Bundesland als Schulungsanbieter akkreditiert sein. Wenn Sie selbst als Schulungsanbieter Ihre Termine in dieses Portal einstellen möchten, können Sie unser Registrierungsformular nutzen. nutzen.

Ja, die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen im Bereich Suchtprävention und Aufklärung werden regelmäßig wiederholt.

Nein, die Seminare werden in verschiedenen Bundesländern und an unterschiedlichen Standorten sowie teilweise online angeboten.

Die Teilnahmegebühr enthält die Kosten für das Seminar. Weitere Leistungen entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters.

Ja, alle Teilnehmer/-innen erhalten zeitnah nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat. Dieses weist die Dauer sowie die Inhalte der Schulung und ihren Namen aus. In vielen Fällen ebenso, wie lange es gültig ist. Wenn nicht, dann gilt die landesspezifische Regelung.

Schulungen für Betreiber nach §33c der Gewerbeordnung werden durch die IHK durchgeführt und sind nicht auf diesem Portal zu finden.

Wenden Sie sich bitte direkt an denSchulungsanbieter.

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