FAQ

FAQ

Was ist das Portal www.praaeventionsschulungen.de und welche Vorteile bietet es?
Diese Online-Plattform bietet die Möglichkeit, einfach und schnell Schulungen im Bereich Spielerschutz und Prävention zu finden und zu buchen. Sie gibt, unterteilt nach Bundesländern, einen Überblick zu Schulungsangeboten für Spielhallenunternehmer und deren Mitarbeiter. Die Schulungen entsprechen den Anforderungen des Glücksspieländerungsstaatsvertrages sowie der länderspezifischen Landesspielhallen- bzw. Ausführungsgesetze. Die Schulungen werden von verschiedenen etablierten Anbietern angeboten, die dieser Plattform freie Schulungsplätze melden. Dieses Portal stellen wir kostenlos zur Verfügung, sowohl für Schulungsanbieter als auch für jene, die die Schulungen buchen möchten.

An wen richten sich die Angebote dieses Portals?
Die Angebote richten sich an Spielhallenunternehmer sowie an Aufstellunternehmer in der Gastronomie, die geeignete Schulungsmaßnahmen für sich und/oder ihre Mitarbeiter suchen, um die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Spielerschutz zu erfüllen. Unser Angebot umfasst dabei sowohl Erstschulungen als auch Wiederholungsschulungen.

Welche Schulungsanbieter bieten freie Seminarplätze auf der Plattform an?
Einen Überblick über die Seminaranbieter erhalten Sie unter Schulungsanbieter.

Wie kann ich das Portal am besten kontaktieren?
Falls es technische Probleme gibt, wenden Sie sich bitte an support@praeventionsschulungen.de. Für inhaltliche Fragen zum Schulungsangebot kontaktieren Sie bitte direkt den jeweiligen Anbieter. Bei allgemeinen Fragen zu diesem Portal wenden Sie sich bitte an: kontakt@praeventionsschulungen.de oder an die Präventionsbeauftragte der Deutschen Automatenwirtschaft

Woher weiß ich, welches Seminar das richtige für mich und/oder meine Mitarbeiter ist?
Die Schulungsanforderungen werden in den Landesspielhallengesetzen geregelt und unterscheiden sich daher von Bundesland zu Bundesland. Unter „Schulungen Spielhalle“ und „Schulungen Gastronomie“ finden Sie alle landesspezifischen Anforderungen im Überblick. Die Inhalte der in den jeweiligen Bundesländern angebotenen Schulungen entsprechen den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen.

Wer muss geschult werden?
Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag sieht vor, dass die Veranstalter sämtliches Personal, das für die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung öffentlichen Glücksspiels eingesetzt ist, in der Früherkennung problematischen Spielverhaltens zu schulen haben. Weitere Informationen erhalten Sie unter „Gesetzliche Bedingungen“.

Müssen die Schulungen wiederholt werden? Wenn ja, in welchen Abständen?
Dieser Aspekt ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Einen Überblick zu den verschiedenen Regelungen finden Sie unter dem Punkt „Schulungen Spielhalle“ und „Schulungen Gastronomie“.

Wie lange dauern die Schulungen?
Auch die Schulungsdauer ist gesetzlich je nach Bundesland individuell geregelt. Der Mindestumfang variiert zwischen sechs und 14 Stunden. Weitere Informationen finden Sie jeweils in der Beschreibung des entsprechenden Angebots und im Überblick über die „„Schulungen Spielhalle“ und „Schulungen Gastronomie““.

Warum stehen verschiedene Anbieter in der Übersicht und welcher ist der beste Anbieter?
Um ein möglichst flächendeckendes Angebot zu gewährleisten, arbeiten wir mit mehreren Anbietern zusammen. Alle Anbieter erfüllen die gesetzlichen Vorschriften und höchste Qualitätsanspruche durch die Überprüfung, ob sie in einem Bundesland akkreditiert sind. Mehr zu den Schulungsanbietern erfahren Sie unter Schulungsanbieter.

Nach welchen Kriterien werden die verschiedenen Anbieter ausgewählt?
Um als Schulungsanbieter zugelassen zu werden, müssen die Schulungsanbieter den Nachweis über die Einhaltung länderspezifischer, qualitativer und gesetzlicher Standards erbringen, d. h. sie müssen mindestens in einem Bundesland als Schulungsanbieter akkreditiert sein. Wenn Sie als Schulungsanbieter Ihre Termine in das Portal einstellen möchten, können Sie unser Anfrageformular nutzen.

Werden die Seminare in regelmäßigen Abständen erneut angeboten?
Ja, die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen im Bereich Suchtprävention und Aufklärung werden regelmäßig wiederholt.

Werden die Seminare jeweils nur an einem bestimmten Standort angeboten?
Nein, die Seminare werden in verschiedenen Bundesländern und an unterschiedlichen Standorten angeboten.

Welche Leistungen sind in der Teilnahmegebühr enthalten?
Die Teilnahmegebühr enthält die Kosten für das Seminar. Weitere Leistungen entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters.

Erhalte ich einen Schulungsnachweis?
Ja, alle Teilnehmer/-innen erhalten zeitnah nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat, das Ihnen die Teilnahme bestätigt. Dieses weist die Dauer sowie die Inhalte der Schulung und den Namen des/der Teilnehmers/-in aus.

Erhalte ich einen Unterrichtungsnachweis nach §33c der Gewerbeordnung?
Nein. Für einen solchen Nachweis müssen Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer wenden.

Was mache ich, wenn eine Schulung nicht zustande kommt? Was mache ich, wenn ich Fragen zu der Organisation der Schulung habe? Wohin kann ich mich wenden, wenn es Probleme bei der Schulung gab?
Wenden Sie sich bitte direkt an den Schulungsanbieter.