Praeventionsschulungen
Schulungsdetails

Schulungsdetails

23
Juli
23
Juli

BW: Wiederholungsschulung für Mitarbeiter von Spielhallen nach LGlüG Baden Württemberg

am 23.07.2026 Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH Heidelberg Spielhallen

Wiederholungsschulung für Mitarbeiter von Spielhallen nach LGlüG Baden Württemberg

Verbindliche Anmeldung mit den erforderlichen Informationen (Name, Vorname und Geburtsdatum des Teilnehmers, ggfs. Name, Anschrift und Kontaktdaten des Arbeitgebers). Hinreichende Deutschkenntnisse des Teilnehmers zum Erfassen der Kursinhalte.

Wiederholungsschulung für Mitarbeiter von Spielhallen im Umfang von 1x8 Stunden (für Mitarbeiter, die bereits eine Erst-Schulung im Umfang von 2x7 Stunden nach den Vorgaben des LGlüG Baden Württemberg hatten). Wiederholung und Vertiefung von Basiswissen zu Spielsucht, Suchtprävention und der Umsetzung von Jugend- und Spielerschutz in der täglichen Arbeit in Spielhallen. Tel. Kontakt: 06221-23432

Informationen zur Schulung

Datum
23.07.2026
Zeit
00:00 Uhr - 00:00 Uhr
Ort
BWLV
Anbieter
Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH
Renchtalstraße 14
77871 Renchen
Referent/en
Ralf Krämer, Soz. M.A.
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr 290.-/Person (inkl. Schulungsunterlagen, Zertifikat, Imbiß) Rücktrittbedingungen: Der Rücktritt oder die Abmeldung einer angemeldeten Person muss schriftlich gegenüber dem bwlv erklärt werden, Telefax oder E-Mail genügt. Bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Keine Kosten. Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20% der Teilnahmegebühr. Später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr. Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Rücktritt oder Abmeldung: Volle Teilnahmegebühr. Ersatzanmeldung ist möglich.
Anmeldeschluss
21. Juli 2026
Telefon für Rückfragen
06221-23432

Teilnahmebedingungen

Verbindliche Anmeldung mit den erforderlichen Informationen (Name, Vorname und Geburtsdatum des Teilnehmers, ggfs. Name, Anschrift und Kontaktdaten des Arbeitgebers). Hinreichende Deutschkenntnisse des Teilnehmers zum Erfassen der Kursinhalte.

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