Praeventionsschulungen
Schulungsdetails

Schulungsdetails

18
November
18
November

Wiederholungsschulung für Mitarbeitende in Spielhallen nach LGlüG Baden-Württemberg

am 18.11.2026 Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH Singen Spielhallen

Wiederholungsschulung für Mitarbeitende in Spielhallen nach LGlüG Baden-Württemberg

Verbindliche Anmeldung mit den erforderlichen Informationen (Name, Vorname und Geburtsdatum des Teilnehmenden; Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse und /oder Fax-Nr. des Arbeitgebers). Hinreichende Deutschkenntnisse des Teilnehmenden zum Erfassen der Kursinhalte.

Wiederholungsschulung zum Jugend- und Spielerschutz nach Vorgaben des LaGlüG Baden-Württemberg für Beschäftigte in Spielhallen im Umfang von 7 Stunden. Vermittlung von Basiswissen zu Spielsucht, Suchtprävention und der Umsetzung von Jugend- und Spielerschutz in der täglichen Arbeit in der Spielhalle.

Informationen zur Schulung

Datum
18.11.2026
Zeit
00:00 Uhr - 00:00 Uhr
Ort
Fachstelle Sucht Singen
Anbieter
Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH
Renchtalstraße 14
77871 Renchen
Referent/en
Lars P. Kiefer Leiter der Fachstelle Sucht Singen
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr 290,-€/p.P. Gesamtpreis Zahlung auf Rechnung Rücktrittsbedingungen: Rücktritt oder Abmeldung einer angemeldeten Person muss schriftlich gegenüber der Fachstelle Sucht Singen (bwlv) per Telefax oder E-Mail erfolgen; Bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der Teilnahmegebühr Später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr Nichtteilnahme ohne Rücktritt oder Abmeldung: volle Teilnahmegebühr, Ersatzanmeldung ist möglich.
Anmeldeschluss
7. November 2026
Telefon für Rückfragen
07731 912400

Teilnahmebedingungen

Verbindliche Anmeldung mit den erforderlichen Informationen (Name, Vorname und Geburtsdatum des Teilnehmenden; Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse und /oder Fax-Nr. des Arbeitgebers). Hinreichende Deutschkenntnisse des Teilnehmenden zum Erfassen der Kursinhalte.

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