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Die hier angebotenen Schulungen entsprechen nach Angaben der jeweiligen Anbieter den landesspezifischen, gesetzlichen Anforderungen. Selbstverständlich prüfen wir die Qualität der Schulungen mithilfe der in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, NRW, Hamburg und Berlin geforderten Akkreditierungen für Schulungsanbieter. Für die Richtigkeit der Angaben der Anbieter können wir als Betreiber dieses Portals jedoch keine Gewähr übernehmen. Durch Anklicken dieser Information bestätigen Sie, dass Sie diese Information zur Kenntnis genommen haben.

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Erfahrung bzgl. Glücksspielsuchtschulungen
Zulassung

Gesetzliche Anforderungen Spielhalle

Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) sieht vor, dass Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen ihr Personal schulen lassen müssen, um der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. „Die Veranstalter schulen das für die Veranstaltung, Durchführung, und gewerbliche Vermittlung öffentlichen Glücksspiels...

Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) sieht vor, dass Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen ihr Personal schulen lassen müssen, um der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. „Die Veranstalter schulen das für die Veranstaltung, Durchführung, und gewerbliche Vermittlung öffentlichen Glücksspiels eingesetzte Personal in der Früherkennung problematischen Spielverhaltens, zum Beispiel dem plötzlichen Anstieg des Entgelts oder der Spielfrequenz.“

(Quelle: Anhang zum GlüÄndStV „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“) Weitergehende Regelungen finden sich bei manchen Ländern in den Landesgesetzgebungen, den Anwendungshinweisen der Länder und ihren Ausführungsvorschriften. Andere Länder haben darauf verzichtet, landesspezifische Anforderungen zu erlassen und verweisen lediglich auf die Richtlinien im GlüÄndStV. Für Spielhallenbetreiber bedeutet dies, dass die Anforderungen an die Präventionsschulungen wie deren Mindestdauer oder Turnus, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen für Spielhallen in den Bundesländern:

Gesetzliche Anforderungen Gastronomie

Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) regelt in § 6 die Schulungspflicht für Aufstellunternehmen und die Aufstellorte. D. h. in der Regel muss der Aufstellunternehmer bzw. der Techniker, der sich vor Ort um die Geldspielgeräte kümmert, geschult sein. Lediglich die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern...

Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) regelt in § 6 die Schulungspflicht für Aufstellunternehmen und die Aufstellorte. D. h. in der Regel muss der Aufstellunternehmer bzw. der Techniker, der sich vor Ort um die Geldspielgeräte kümmert, geschult sein. Lediglich die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern haben eigene Regelungen erlassen. Für alle übrigen Bundesländer gelten die Schulungspflichten, die die Länder auch für die Spielhallen erlassen haben.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen für die Gastronomie in den drei genannten Bundesländern Rheinland-Pfalz, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern:

Zusätzliche, freiwillige Schulungsmaßnahmen der Deutschen Automatenwirtschaft

Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) sieht vor, dass Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen ihr Personal schulen lassen müssen, um der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. „Die Veranstalter schulen das für die Veranstaltung, Durchführung, und gewerbliche Vermittlung öffentlichen Glücksspiels...

Spielerschutz und die Prävention von Glücksspielsucht sind Kernanliegen der Deutschen Automatenwirtschaft. Mitgliedern der organisierten Verbände der Automatenwirtschaft bietet sie daher Schulungen an, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Sie führen zu einem tieferen Verständnis und fundiertem Wissen zu den Themen Sucht, Prävention von Glücksspielsucht, aktuellen Entwicklungen in der Suchtforschung, der Kommunikation mit dem Spielgast und der Ansprache von problematisch Spielenden. Die Schulungen sind sehr praxisnah. Es werden exemplarische Fälle aus der Praxis behandelt und diskutiert. Die Schulungen geben den Teilnehmern wichtiges Rüstzeug an die Hand, um verantwortungsvollen Spieler- und Jugendschutz in ihren Unternehmen zu praktizieren und zu leben.

Diese Schulungen werden von der Deutschen Automatenwirtschaft organisiert und von Dozenten der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart (eva) und dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. durchgeführt.